Geht es nach einem aktuellen Gesetzentwurf, welchen das Bundesjustizministerium am vergangenen Dienstag (14.01.20) veröffentlicht hat, sollen Wohnungsbesitzer und Mieter in Mehrparteienhäusern grundsätzlich einen Anspruch auf den Einbau von E-Auto-Lademöglichkeiten bekommen. „Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren“, heißt es in diesem Entwurf.

Bisher verhindert das Mietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz den Einbau von Ladestationen an Stellplätzen in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen.

Das neue Gesetz soll im Herbst 2020 in Kraft treten.

Damit das Gesetz auch die gewünschte Wirkung erzielt und mehr Mieter und Wohnungseigentümer an ihrem Stellplatz laden können, müssen aber vor allem die technischen Voraussetzungen geschaffen und Finanzierungs- und Abrechnungsfragen geklärt werden.

Denn in vielen Fällen sind Tiefgaragen und Parkplätze nicht mit der für das Laden von E-Autos notwendigen elektrotechnischen Infrastruktur ausgestattet. Und auch die Kapazität der im Gebäude verfügbaren elektrischen Leistung ist in vielen Fällen nicht ausreichend.

Bevor also damit begonnen wird, Ladepunkte in einer Tiefgarage zu installieren, müssen eine Reihe von technischen Fragen und die Finanzierung geklärt werden. Die Checkliste von ecoCharge, in der alle relevanten Punkte aufgeführt sind, können Sie sich hier herunterladen.

Die Ausstattung mit entsprechender Technik kann je nach Umfang zu erheblichen Investitionen führen. Diese müssen finanziert werden.

Je nach Eigentumsverhältnissen ergeben sich unterschiedliche Modelle.

ecoCharge bietet Vermietern, Wohnungsverwaltungsgesellschaften, Mietern und Eigentümern hierzu jeweils passende Lösungen an. Diese beinhalten sowohl den Kauf der kompletten Infrastruktur durch die Eigentümer, als auch die Umlagefinanzierung und Abrechnung über ecoCharge.

Model I: Vermieter finanziert und rechnet ab Der Vermieter finanziert die Kosten für Leitungen, Schaltschränke und Wallboxen vor und legt die Kosten nach einem bestimmten Schlüssel auf die Nutzer der Ladepunkte um. Voraussetzung ist eine umfangreiche Beratung. ecoCharge kann dann den Verbrauch der einzelnen Nutzer messen und die Werte an den Vermieter weiterleiten, der dann selbst mit den Mietern abrechnet.

Model II Vermieter finanziert und ecoCharge rechnet ab Wie Model I jedoch rechnet ecoCharge den Verbrauch mit den Mietern ab.

Modell III ecoCharge finanziert und rechnet ab ecoCharge finanziert und installiert die komplette Ladeinfrastruktur, liefert den Ökostrom und rechnet mit den Mietern/Eigentümern ab.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren einen Beratungstermin vor Ort und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.