50% Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen

50% Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen

Für die Jahre 2019 bis 2021 hat die Bundesregierung erhebliche Steuersenkungen für Elektro-Dienstwagennutzer beschlossen. Muss für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor 1% des Neupreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, gilt ab 1. Januar 2019 für Dienstfahrzeuge...