E-Bikes sind inzwischen bei vielen Menschen sehr beliebt. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch für den Weg zur Arbeit werden sie zunehmend genutzt. Clevere Arbeitgeber machen sich diesen Trend zunutze und ermöglichen ihren Mitarbeitern ein hochwertiges und individuell ausgewähltes Dienst- E-Bike. Das ist für das Unternehmen sehr einfach zu organisieren, zum Beispiel über das Portal Jobrad und absolut kostenneutral.

Die Anschaffung stärkt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern vor allem die Bindung ans Unternehmen. Und zwar für alle Mitarbeiter, unabhängig vom jeweiligen Tätigkeitsgebiet. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beziehen das Dienstrad über ihren Arbeitgeber und verfügen darüber frei: Natürlich für den Weg zu und von der Arbeit, aber auch im Alltag, in der Freizeit oder
beim Sport. Ein Dienstrad kann jede Art von Fahrrad oder E-Bike sein und von jedem Hersteller stammen – ist also umweltfreundlich, praktisch und macht Freude!

Dazu kommt: Dank vorteilhafter Versteuerung ist ein Dienstrad deutlich günstiger als ein Selbstgekauftes – und kommt mit Extra-Komfort. Zum Beispiel Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie, die oft der Arbeitgeber übernimmt. Wenn Sie mehreren Mitarbeitern ein Dienst E-Bike zur Verfügung stellen, ist die Anschaffung einer E-Bike- Ladestation, am besten mit abschließbarem Batterie- und Helmfach, sehr sinnvoll. ecoCharge hat hier ein großes Sortiment unterschiedlicher Modell bis zum Solar-Bike-Port im Angebot.

Da jede Bestellung einen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, gelten in der Regel Mindestpreise:
Zum Beispiel bei JobRad 749 € inkl. MwSt..

Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?

Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen durch die 1 %-Regel. Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein Dienstrad, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil
seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst wie den Arbeitgeber. Der so genannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug (1 % der unverbindlichen Preisempfehlung)
wird wieder zum zu versteuernden Gehalt hinzugefügt. Durch das geringere zu versteuernde Einkommen sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil, z. B. in der Altersrente.

Eine genaue Berechnung der Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge finden Sie bei unserem
Partner JobRad.