Für die Jahre 2019 bis 2021 hat die Bundesregierung erhebliche Steuersenkungen für Elektro-Dienstwagennutzer beschlossen. Muss für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor 1% des Neupreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, gilt ab 1. Januar 2019 für Dienstfahrzeuge mit E-Motoren und Hybrid ein um 50% geringerer Steuersatz.
Wer schon ab dem kommenden Jahr von den Vorteilen profitieren möchte, sollte schnell ein entsprechendes Fahrzeug bestellen. Denn die Lieferzeiten für BMW i3 und Co. sind inzwischen deutlich länger als für die Modelle mit Benzin- oder Dieselmotoren. Und VW nimmt bis Ende 2018 gar keine neuen Bestellungen mehr an.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Allerdings gab es eine Abzugsregelung für den Akku. In 2018 noch von 250 € pro kWh Akku, max. 8500 €. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.
Mit der geplanten Förderung würde der geldwerte Vorteil etwa bei der Mercedes E-Klasse schon ins Gewicht fallen“, rechnet Automarkt-Experte Professor Ferdinand Dudenhöffer vor, „so wäre dann etwa die Mercedes E 350 e Plug-in-Hybrid mit einem Listenpreis von 60.000 Euro nur mit 300 Euro geldwertem Vorteil belegt, während der gut verkaufte Mercedes E 220 d zum Listenpreis von knapp 48.000 Euro dann mit 480 Euro oder mehr – je nach Ausstattung – belegt wäre.“